Zusätzliche zahnmedizinisch präventive Leistungen für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf ab 1. Juli 2018 (§ 22a SGB V)
Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf gehören auf Grund ihrer häufig eingeschränkten Mundhygienefähigkeit und/oder Behandlungskooperativität zur Risikogruppe für Karies und Parodontalerkrankungen. Seit vielen Jahren engagieren sich deshalb Zahnmediziner, die Mundgesundheit dieser…

