Die Mehrkostenvereinbarung nach Paragraf 28 Abs. 2 SGB V
AllgemeinesEin Vertragszahnarzt ist verpflichtet, Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Sachleistungssystem zu behandeln. Für Leistungen innerhalb dieses Sachleistungssystems gibt es grundsätzlich das Verbot von privaten Zuzahlungen, soweit dies nicht durch gesetzliche…

