Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT)

Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT)

Abrechnung @Ray Reyes - Unsplash

Im nachfolgenden Artikel erhalten Sie Abrechnungstipps von Frau Anna-Lena Tepling.

Die sogenannte „UPT“ ist eine Maßnahme zur Sicherung des Behandlungserfolges einer PAR-Behandlung, sprich der Sicherung der Ergebnisse der antiinfektiösen und ggf.
chirurgischen Therapie. Hierfür wurden im Rahmen der Einführung der neuen PAR-Richtline auch neue Bema-Leistungen eingeführt (UPTa-g)Mit der UPT soll drei bis sechs Monate nach Abschluss des offenen bzw. geschlossenen Vorgehens gestartet werden und im Zeitraum von zwei Jahren sollen die Maßnahmen nach UPTa bis g in regelmäßigen Abständen erbracht werden. Die Frequenz hängt vom Grad der festgestellten Parodontalerkrankung ab:

  • Grad A: einmal im Kalenderjahr – Mindestabstand zehn Monate
  • Grad B: einmal im Kalenderhalbjahr – Mindestabstand fünf Monate
  • Grad C: einmal im Kalendertertial – Mindestabstand drei Monate

 

 

LeistungBeschreibung
UPTaMundhygienekontrolle
UPTbsoweit erforderlich erneute Mundhygieneunterweisung
UPTcdie vollständige supragingivale und gingivale Reinigung von
anhanftenden Biofilmen und Belägen
UPTd*Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen (mindestens zwei
Stellen pro Zahn, eine davon disto- und eine davon mesioapproximal, gerundet
auf den ganzen Millimeter)
UPTebei Sondierungstiefen von mehr als 4 mm und Sondierungsbluten sowie an allen
Stellen mit einer Sondierungstiefe von mehr als 5 mm die subgingibale
Instrumentierung an den betroffenen Zähnen (einwurzelige Zähne)
UPTfbei Sondierungstiefen von mehr als 4 mm und Sondierungsbluten sowie an allen
Stellen mit einer Sondierungstiefe von mehr als 5 mm die subgingivale
Instrumentierung an den betroffenen Zähnen (mehrwurzelige Zähne)
UPTgUntersuchung des Parodontalzustands, die hierzu notwendige Dokumentation
des klinischen Befundes umfasst:
- Sondierungsbluten + Sondierungstiefen
- Furkationsbefall
- Zahnlockerung
- Röntgenologischer Kochenabbau
  (Angabe in Relation zum Patientenalter (%Alter))
- Weiteres Vorgehen und Erläuterung der Ergebnisse

*nur abrechenbar bei Versicherten mit festgestelltem Grad B der Parodontalerkrankung im Rahmen der zweiten und der vierten UPT und bei Versicherten mit festgestelltem Grad C im Rahmen der zweiten, dritten, fünften und sechsten UPT

 

Im nachfolgenden Beispiel sehen Sie den möglichen Ablauf über zwei Kalenderjahre mit der Durchführung der UPT (Abb. 1).

Weiteres Wissenswertes zur UPT

Die Maßnahmen, die die Leistungen UPTa-g enthalten, können auch über den Zweijahres-Zeitraum verlängert werden, sofern dies zahnmedizinisch indiziert ist. Die Verlängerung gilt in der Regel für sechs Monate. Der Zweijahres-Zeitraum der UPT beginnt mit der Abrechnung der ersten UPT-Leistung. Es ist auch möglich, die Befundevaluation neben einer UPT-Leistung zu Beginn abzurechnen, ebenso kann die Leistung nach der Nummer 01 neben einer UPT-Leistung abgerechnet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Gebührenziffern ausdrücklich nicht im zeitlichen Zusammenhang mit einer UPT-Leistung berechenbar sind, wie z. B. die BEMA-Nrn. Ä1, 105 oder 107

Die UPT in Ihrer Praxisverwaltungssoftware

Im DS-Win haben Sie zu jeder Planung die Möglichkeit, sich über die Abrechenbarkeit der UPT-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grading zu informieren bzw. nachzulesen. Hierfür wählen Sie im Reiter „PAR“ den Button >>PAR-Info<< an (Abb. 2).

Abb. 2: DS-Win PAR-Plan

In der folgenden Meldung wählen Sie nun den Button >>UPT-Abrechnung<< (Abb. 3)

Abb. 3: DS-Win Infomeldung

Es öffnet sich ein Informationsblatt im PDF-Format. Die hier enthaltenen Informationen können Ihnen schnell einen Überblick über die abrechenbaren UPT Leistungen zu Ihrem Patientenfall verschaffen (Abb. 4).

Abb. 4: DS-Win UPT-Informationsdokument

Ist Ihr PAR-Plan in Z1.PRO bereits erstellt, finden Sie im unteren Bereich des PAR-Planes die errechnete Frequenz der UPT-Anzahl (Abb. 5)

Abb. 5: Z1.PRO PAR-Plan mit Frequenz der UPT

Des Weiteren werden nach Übernahme der geplanten AIT/CPT Leistungen und der sich daran anschließenden Befundevaluationen – in dem PAR-Abrechnungsdialog neben den möglichen abrechenbaren UPT-Leistungen im unteren Leistungsbereich – zusätzlich im oberen Teil des Abrechnungsfensters die verschiedenen UPT-Intervalle (je nach eingestuften Grad des Gradings) angezeigt. Dabei wird für jedes UPT-Intervall eine eigene Spalte zur Verfügung gestellt (1. UPT, 2. UPT, 3. UPT usw.) (Abb. 6).

Abb. 6: Z1.PRO Abrechnung PARLeistungen

 

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pi